AGB der yacht-folie.de

1.Geltungsbereich Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen yacht-folie.de, einer Marke der wt-net.org Franziska Krause (im folgenden Auftraggeber), und unserem Kunden (im folgenden Auftragnehmer). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht automatisch Vertragsgrundlage, auch nicht in Teilen, es sei denn, sie sind vorher schriftlich vereinbart worden. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen. Der Auftraggeber tritt mit diesen in Geschäftsbeziehung, ohne dass diese insoweit einer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen und/ oder selbst rechtsfähige Personengesellschaften mit denen der Auftraggeber in Geschäftsbeziehung tritt, und die in Ausübung ihrer gewerblichen, freiberuflichen und selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie Verbände, Organisationen, Vereine, Gemeinden, Kommunen, Städte, Bund und Behörden. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, Verbände, Organisationen, Vereine, Gemeinden, Kommunen, Städte, Bund oder Behörden.

2. Auftragserteilung, Auftragsannahme und Termine Aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder bereits umgesetzt werden. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Diese Bedingungen gelten nicht automatisch bei Angebotsannahmen über die Internetplattformen „www.ebay.de“, “www.ebay-kleinanzeigen.de”, www.facebook.com/yacht-folie.de www.amazon.de, www.youtube.de. In Fällen von Aufträgen mit Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Bei der Bestellung auf Rechnung Dritter, dabei kommt es nicht darauf an ob im eigenen oder fremden Namen, gelten der Besteller und der Rechnungsempfänger als gemeinschaftlicher Auftraggeber. Wird die Rechnung geändert, und auf Wunsch des Bestellers nach bereits erfolgter Faktura auf einen anderen Rechnungsempfänger umgeschrieben, führt das nicht zur Änderung der Vertragsparteien oder gar der Vertragsverhältnisse an sich. Veranlasst der Besteller eines solchen Auftrages uns zur Änderung des Rechnungsempfängers, versichert dieser Besteller stillschweigend schon bei der Auftragsvergabe, dass ein Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt. Auftragsausführungszeitpunkt und Liefertermine sind generell als offen anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Termine für die Auftragsausführung und dessen Ende entsprechen dem Stand der Planung in den Vorwegen. Sind Aufragsausführungstermine aus welchem Grund auch immer nicht zu halten, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich nach dessen Kenntnis. Eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen zu stellen obliegt dem Auftraggeber. Nach Ablauf dieser gesetzten Frist ohne Erfolg und nach Ablauf einer weiteren, endgültigen und angemessenen Nachfrist von zwei Wochen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die vom Auftraggeber beauftragten und bereits abgenommenen Leistungen können davon unabhängig berechnet werden. Feste Zeiträume oder Kalenderzeitpunkte für die Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich schriftlich als fester Zeitraum, Kalenderzeitpunkt oder als “verbindlicher Termin” durch den Auftraggeber schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten wurde. Bei festen Zeiträumen, Kalenderzeitpunkten und verbindlichen Terminen besteht bei zeitlichen Fehlern für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn tatsächlich kein Zeitraum mehr bleibt. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts vom Vertrage können die vom Auftraggeber bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Leistungen berechnet werden. Bei Umständen und höherer Gewalt, die teilweise Leistungen oder die gesamte Ausführung des Auftragnehmers betreffen, in denen angenommene Aufträge nicht ausgeführt werden können, und der Auftragnehmer dies auch nicht zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, auch bei bestätigten festen Zeiträumen und Kalenderzeitpunkten der Ausführung und bereits in der Ausführung befindlichen Leistungen, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche, entweder den Umfang
des Auftrags zu kürzen oder den Auftrag später auszuführen. Eine zuvor vereinbarte Frist wird in diesem Falle ausgesetzt oder verlängert sich um die Zeitdauer der Verzögerung. Der Auftraggeber ist frühestens vier Wochen nach Eintritt einer nicht von ihm oder durch äußere Umstände entstandenen Störungen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung durch den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens durch den Auftragnehmer.

3. Ausführung des Auftrags, Datenerhebungsbogen und schriftliche Auftragsbestätigung Grundlage der Auftragsausführung durch den Auftragnehmer sind Aufträge nach zuvor erfolgter Inaugenscheinnahme des Bootes, der Yacht oder des Schiffes. Darauf kann nur verzichtet werden wenn der Auftraggeber, auf einem vom Auftragnehmer gestellten Datenerhebungsbogen, die notwendigen Informationen zuliefert und digitale Bilder des Zustandes der zu beschichtenden Oberflächen an den Auftragnehmer liefert. Die Daten sind in den im Datenerhebungsbogen genannten Dateiformaten vom Auftragnehmer zu liefern. Abweichende Dateiformate und fehlende Daten können eine fehlerhafte Leistung hervorrufen, für dessen Schaden der Auftragnehmer nicht automatisch haftbar ist. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen im Datenerhebungsbogen. Falls Übertragungsfehler vorliegen, diese aber vom Auftragnehmer nicht zu erkennen waren oder nicht zu verantworten sind, ist der Auftragnehmer nicht schadensersatzpflichtig. Schriften für Schiffsnamen oder Bootsnamen müssen in Pfade umgewandelt werden oder der Schriftfont ist mit Genehmigung der Nutzung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber anzuliefern. Zulieferungen von Daten durch den Auftraggeber, oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und per Internet übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Datenchecks sind kostenpflichtige Extraleistungen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber, wobei der Auftragnehmer berechtigt ist, eine Kopie zur Fertigung der Leistung anzufertigen und zu speichern. Eine Haftung für Datenträger ist ausgeschlossen, es sei denn der Auftragnehmer handelt grob fahrlässig oder gar vorsätzlich.

4. Fotografien der Auftragsobjekte, Bewegtbildformate der Auftragsobjekte Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer das zeitliche, geografische und vom Umfang her unbeschränkte Recht die Arbeiten zu filmen und zu fotografieren (Bewegtbildformate und Fotografien). dem Auftragnehmer ist seitens des Auftraggebers gestattet, auch ohne dessen ausdrückliche Zustimmung, Belegexemplare der Fotografien und Bewegtbildinhalte zu verändern, zu mischen, zu arrangieren und darzustellen bzw. zu veröffentlichen und zu verbreiten bzw. als Bemusterung und Referenz im Sinne von guten Aufträgen als Qualitätsmuster an außenstehende Dritte zu versenden.

5. Wiederkehrende Aufträge Verträge aus denen regelmäßig wiederkehrende Aufträge zwischen Auftragnehmer und unternehmerischen Auftraggeber entstehen, können frühstens mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines jeden Monats gekündigt werden.

6. Urheberrechte des Auftragnehmers sollten durch die Ausführung eines Auftrages die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte, verletzt werden, ist der Auftragnehmer alleinig schadensersatzpflichtig. Der Auftraggeber erklärt mit der Bestätigung dieser AGB, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte und Nutzungsrechte der übermittelten Werke nach Urheberrecht ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

7. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht Der Auftraggeber hat die vertragsgemäße Ausführung der gelieferten Ware sowie die Korrekturabzüge und ihm übermittelten Zwischenstände grundsätzlich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe und der Freigabe zur Fertigung am Boot, Schiff oder Yacht auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet eventuelle Mängel innerhalb von einer Kalenderwoche schriftlich anzuzeigen. Mängel, die als versteckt reklamiert werden, und Mängel, die nach einer unverzüglichen Untersuchung durch den Auftragnehmer nicht zu finden sind, verpflichten den Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis der Mängel schriftlich reklamiert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer bei Retouren vor der Absendung der Ware zu informieren. Bei berechtigter Reklamation und unter Einhaltung der Vorabinformation ersetzen der Auftragnehmer die Versandkosten. Vervielfältigungen im farbigen Digitaldruck oder Folienschnitt können in allen Herstellungsmethoden geringfügige Abweichungen von der vorherigen Charge beinhalten und liegen im Toleranzbereich des Auftraggebers bzw. sind zur Beanstandung nicht zulässig. Selbiger Toleranzbereich des Auftragnehmers ist bezüglich eines Andrucks, Musterdrucks oder sonstigen Ausdrucken zugrunde zu legen, selbst dann, wenn dieser Druck durch den Auftragnehmer und nicht nur von Dritten erfolgt ist. Für Änderungen in der Beschaffenheit eines bedruckten oder unbedruckten Folienmaterials zur Beschriftung oder zur Beschichtung von Auftragsobjekten, wie zum Beispiel Booten, Schiffen oder Yachten, die sich entgegen der dargestellten Haltbarkeiten in den durch die Hersteller dieser Materialien bereitgestellten technischen Datenblätter, darstellen, haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die technischen Datenblätter der verwendeten Materialien können jederzeit auf Anfrage vor, während und nach der Ausführung beim Auftragnehmer angefordert werden. Die Haftung für die Beschaffenheit entfällt grundsätzlich, wenn der Auftraggeber das Material selbst liefert auch dann, wenn der Auftragnehmer es versäumt den Auftraggeber explizit darauf hinzuweisen. Eine darüberhinausgehende Haftbarmachung des Auftragnehmers ist, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Pause versäumt es die oder der Auftraggeber/ in einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung zu stellen und liefert diesen auch auf unsere Nachfrage und Fristsetzung hin nicht, und wird auch keine von uns erstelltes Freigabe-.PDF per E-Mail oder postalisch zugesendeter Ausdruck beantwortet oder abgenommen bzw. unterzeichnet, sind wir nach Ablauf der Frist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. Reklamationen oder Korrekturwünsche werden in diesem Zusammenhang nicht mehr berücksichtigt oder anerkannt, es sei denn wir tun dies aus Gründen der Kulanz. Die Mängel eines Stückes oder Einheit der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Ablehnung der gesamten Lieferung, außer, dass eine teilweise Lieferung für den Auftraggeber wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10% der bestellten Stückzahl ist zu tolerieren. Wir eine andere Vereinbarung schriftlich geschlossen, kann davon abgewichen werden. Sollte die gelieferte Sache mangelhaft sein, sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Schlägt auch die Nachbesserung fehl, steht dem Auftraggeber im Sinne der gesetzlichen Regelungen des BGB die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rückgängigmachung des Vertrages zu. Darüberhinausgehende Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Schäden, die nicht den Auftragsgegenstand direkt betreffen, sind von der Haftung ausgeschlossen. Diese Ausschlussregelung betrifft insbesondere einen etwaigen entgangener Gewinn oder Vermögensschäden des Auftraggebers. Diese Regelung gilt auch für die Schäden, die von unseren Arbeitern, Montage-Vertretern oder sonstigen Verrichtungs- und Erfüllungshilfen verursacht werden. Hinsichtlich der Verzugsschäden und Schäden aufgrund von der Verletzung von vertrag wesentlichen Pflichten haften wir nur für Schäden, die für uns vorhersehbar sind. Führt der Auftraggeber oder Dritte an der von uns gelieferten Ware Veränderungen durch, ist unsere Haftung generell ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden ursächlich nicht im adäquaten Kausalzusammenhang stehen. Alle Daten, Musterstücke und überlassene Vorlagen werden von uns mit der größten möglichen Sorgfalt behandelt. Die Haftung für durch uns entstandene Beschädigungen oder gar Verlust der Sache werden nur bis zum Materialwert übernommen. Andere Ansprüche welcher Art auch immer, sind grundsätzlich ausgeschlossen, ausnahmsweise gilt dies nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsvorschriften. (BGB) Alle Druckererzeugnisse oder Folienschnitte, die exakt nach Kundenspezifikation individuell angefertigt werden, sind vom Recht des Widerrufs nach Fernabsatzgesetz ausgeschlossen (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB.) Für Folgeschäden aufgrund der gelieferten Ware ist die Auftragnehmerin nicht haftbar zu machen, es sei denn, es handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und/ oder Körper- oder Personenschäden. Der Umfang der Regressansprüche ist auf die Erstattung der Druckkosten und den allgemeinen gültigen Herstellungskosten begrenzt. Werkstoffe wie PVC-Banner, Stoffe für Spanntuchanlagen, Fahnen, der in der Witterung oder in der Sonne gelagerte und ausgesetzte Folien oder Digitaldrucke, etc. sind nach der Übernahme von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Leuchtmittel, vom Verschleiß betroffene Waren oder individuelle nach Kundenwunsch konfektionierte Werke sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. In diesen Fällen müssen die festgestellten Mängel Fabrikations- oder Materialfehler aufweisen. Für Auftraggeber als Unternehmer leisten wir Nachbesserung ausschließlich in der Weise, dass wir einen mangelfreien Artikel liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach Wahl die Herabsetzung des Preises verlangen oder vom gänzliche vom Vertrage zurücktreten. Tritt der Auftraggeber nach fehlgeschlagener Nachbesserung vom Vertrag zurück oder erklärt er die Herabsetzungsforderung hinsichtlich des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Auftraggeber daneben kein Anspruch wegen eines Mangels zu, es sei denn der Schaden beruht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten der Auftragnehmerin oder eines ihrer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen, oder ein eventueller Schaden/ Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt vor. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn an dem beanstandeten Objekt mit nicht von uns bezogenen oder zugelassenen Betriebsgeräten, Zubehör oder Werkstoffen bearbeitet wurde oder wenn die gelieferten Werkstoffe von Dritten oder vom Auftraggeber zuvor nicht vorschriftsmäßig nach den Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller angewendet wurden oder nicht ordnungswidrig überprüft worden sind, außerdem, wenn ein vom Lieferanten nicht autorisiertes Unternehmen, Eingriffe oder Arbeiten am Objekt vornimmt und der Auftragnehmerin hierdurch die Möglichkeit der Prüfung und Nachweisführung eines fehlenden Verschuldens bzw. einer fehlenden Mitverantwortung vereitelt bzw. unmöglich gemacht wird. Bei den übernommenen Montagearbeiten am Objekt wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen zum Beispiel durch fehlende Vorarbeiten an Untergründen durchgeführt werden können. Die Beschaffenheit des Objektes im Istzustand hat der Auftraggeber zu vertreten. Sikaflex fugen wie auch Kantenschutz lack sind Verschleißteile und müssen zwingend in regelmäßigen Abständen erneuert werden.
Erforderliche eventuelle Fremdleistungen (z.B. Stellung einer Stellage oder Arbeitsbühnen) können von der Auftragnehmerin im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers in Auftrag gegeben werden, wenn dieses in schriftlicher Form im Kostenvoranschlag vereinbart wurde. Eventuelle Verzögerungen und daraus resultierende Verlängerung der Arbeiten bis zur Fertigstellung und die damit verbunden Mehrarbeiten und Kosten von Dritten (z.B. Fremdarbeiterpauschale in Werften, Hallenkosten, Wärmepauschale auf Tagesbasis) sind kostenpflichtig und vom Auftraggeber zu tragen.

8. Angebotspreise auf Basis des Kostenvoranschlages Die Preise im Kostenvoranschlag verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, netto, d.h. zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn es nicht anders vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für Montagen, Folien- oder Materialieferungen ausschließlich ohne die Verpackung, den Transport, eine Versicherung oder sonstiger Leistungen, welche immer ausgewiesen sein müssen und gesondert berechnet werden. Wird ein Auftrag nach unserer Auftragsannahme nachträglich auf Wunsch des Auftraggebers geändert, sind die veranlassten Änderungen des Auftrages als gesonderte und zusätzlich kostenpflichtige Leistungen abzurechnen. Wünscht des Auftraggebers die Abänderungen der kaufmännischen Auftragsdokumente (z.B. auch kostenfreie Informationen wie Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Zahlungswege etc.) wird die Auftragnehmerin diesen Prozess pauschal mit einer Gebühr von 12,50 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf dem Rechnungsdokument in Rechnung stellen. Die eventuelle Änderung an gelieferten, übertragener oder von uns erstellten Daten und nachträglichen auftrags- und
freigabebasierten Vorarbeiten (z.B. Grafikarbeiten), die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden separat zum pauschalen durchschnittlichen Stundensatz des originären Kostenvoranschlags zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin zu, wobei diese nicht verpflichtet ist, notwendige Vorarbeiten und Änderungen, insbesondere an den übermittelten oder ausgehändigten Daten und Entwürfen des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen oder Interesse des Auftraggebers liegt, zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt oder zur Erreichung der gestalterischen Höhe notwendig wird bzw. notwendig ist, um ein ästhetisch hohes Ergebnis zu erreichen. Hinsichtlich dieser zuvor beschriebenen Regelung, gewährt der Auftraggeber der Auftragnehmerin gestalterische Freiheit im notwendigen Rahmen. Diese Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Mehraufwand berechnet. Ist absehbar, dass dem Auftraggeber dadurch zusätzliche Kosten, die 10% der Summe des gesamten Auftrages übersteigen, ist für den übersteigenden Anteil der zusätzlichen Kosten, der 10% der Summe des gesamten Auftrages ( mindestens 125,-€ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers, insofern möglich, zur Ausführung und späteren Abrechnung dieser Kosten einzuholen. In den Preisen für die Montage sind, auch wenn sie als feste Preise vereinbart sind, solche Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber oder von beauftragten Dritten des Auftraggebers (z.B. Vertreter der Werft des Auftraggebers) zu vertretende Umstände derart Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Die darauf beruhenden Mehraufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen kostenpflichtig zu Lasten des Auftraggebers. Im Rahmen desselben Rechtsverhältnisses können Zurückhaltungsrechte vom Auftraggeber geltend gemacht werden. Ansprüche gegen uns sind in diesem Zusammenhang und generell nicht abtretbar. Bei Nichtzahlung kommt der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware und Rechnung in Verzug. Ein eventueller Verbraucher hat während des Verzugs die Schuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Im Falle des Falls ein Unternehmer beauftragt uns, hat dieser während des Verzugs die Schuld in Höhe von 8% über den Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, gegenüber dem Unternehmer einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

9. Versand von Auftragsstücken Sitz der Firma yacht-folie.de (eine Marke der wt-net.org Franziska Krause und damit sitz dieser Gesellschaft) ist Werder / Havel. Lieferungen erfolgen an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Ändert sich diese Lieferadresse, ist unser Bestätigung einzuholen. Versand und Transport erfolgen auf Kosten des Auftraggebers und ist im Angebot extra auszuweisen. Im Vertragsverhältnis mit Unternehmen als Auftraggeber trägt dieser die Gefahr der Verschlechterung oder des plötzlichen Unterganges ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Waren an den Spediteur bzw. den Frachtführer, spätestens bei Verlassen unseres Einflussbereiches wie zum Beispiel der Werkhalle oder der Büroräume. Bei äußerlicher Beschädigung einer Sendung, ist diese vom Auftraggeber nur anzunehmen, wenn ausgeschlossen werden kann, dass ein Schaden Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers geschehen ist. Unterbleibt die Prüfung und wird die Lieferung angenommen, und ist die Ware als dann beschädigt angenommen, erlöschen alle Schadensersatzansprüche aus dieser Sendung uns gegenüber.

10. Freigaben, Leistung und Lieferung unserer Waren Produktbeschreibungen allgemeiner Natur, anmutende Zeichnungen, Muster, Modelle oder sonstige Daten sind regelmäßig nur annähernde Anschauungsstücke und sind nur verbindlich sofern dies ausdrücklich und im Einzelfall schriftlich bestätigt wurde. Grundlage der Produktion ist das vom Auftraggeber freizugebende “Freigabe-.PDF” in dem sämtlichen relevanten Daten und Anmutungen enthalten sind. Plan- oder Formänderungen bleiben vorbehalten, sofern keine erhebliche Änderung der zugrundeliegenden Werke erfolgt.

11. Eigentumsvorbehalt für unsere Waren Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des BGB ist. Bei Verträgen mit Auftraggebern den Unternehmer sind, behalten wir uns das Eigentum
an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns vor. Forderungen des Auftraggebers aus etwaiger Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Ware (vorbehaltlich) werden stillschweigend an die Auftragnehmerin abgetreten. Diese dienen im selben Umfang zur Absicherung wie die Ware. Wird das Material oder die Ware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht von der Auftragnehmerin erbrachten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Hälfte des Wertes dieser Weiterveräußerung der jeweils veräußerten Gesamtware. Sollten Dritte auf, die der Auftragnehmerin gehörenden Waren und Forderungen zugreifen, ist uns dieser Zugriff vom Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Verzug der Zahlung oder bei Verletzung einer der obigen Pflichten ist die Auftragnehmerin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die gleichzeitig die Ware zurückzuverlangen.

12. Zahlungsbedingungen Die Zahlung der Beträge (Nettopreis + gesetzliche Umsatzsteuer) ab Zugang der Rechnung hat innerhalb von 5 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, wenn nicht gesonderte Vereinbarungen betreffend das Zahlungsziel vereinbart wurden. Der Auftraggeber räumt der Auftragnehmerin hiermit ausdrücklich das Recht der elektronischen Rechnungsübermittlung ein. Obige Fristen gelten entsprechend. Von der Zustellung durch die Auftragnehmerin ist auszugehen, wenn die übertragende E-Mail nicht an die Systeme als unzustellbar zurückkommt. Rechnungen werden mit Lieferungsdatum, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn er nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung die Zahlung leistet. Bei einem eventuellen Zahlungsverzug werden mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 berechnet. Bei allen Aufträgen werden folgende Zahlungsziele vereinbart: Es wird bei Auftragsbestätigung unsererseits die Vorauszahlung aller Materialen gegen Rechnung fällig. Der Auftragnehmer kann sich die Materialien auf Wunsch an einen Ort seiner Wahl liefern lassen, in der Regel transportieren wir die Materialien und Werkstücke aber ohne weitere Absprache am vereinbarten Montagetermin mit zum Ort der Montage oder Herstellung des Gesamtwerks. Beim Zugang des Materials beim Auftraggeber oder Eintreffen der Materialien in unserer Werkhalle werden 50% des vereinbarten Montagepreises fällig. Bei Beginn der Montagearbeiten werden in den Vorwegen 25% der Montagekosten fällig. Auslandsaufträge nur gegen 100% Vorkasse. Nach Abnahme der Arbeiten wird die Schlusszahlung in Höhe von 25% der Montagekosten fällig. Die Abnahme des Werks wird spätestens nach Fertigstellung durch den Auftraggeber erfolgen. Ist die Abnahme nicht erfolgt und kommt der Auftraggeber der Abnahme nicht nach, so gilt die Abnahme als durchgeführt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von 30 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer widerspricht. Bei der Abnahme hat der Auftraggeber mitzuwirken und diese ist entsprechend zu protokollieren. Insbesondere werden diese Ausführungen und Dokumentationen zum Nachweis an den Hersteller der Materialien benötigt. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht zur Abnahme und Dokumentation nicht nach, entfällt die Haftung der Auftragnehmerin auch aufgrund eventuell möglicher Verarbeitungsfehler nach den Verarbeitungsrichtlinien der Folienhersteller. Ist uns die wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt geworden und ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen dieser nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Arbeiten und Lieferungen von der kompletten Vorkasse oder durch Zurverfügungstellung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten und unbeschränkten Bürgschaft eines Finanzinstituts in Höhe der geschuldeten Kosten laut Vertrag abhängig zu machen, die Waren zurückbehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Vorgehensweise steht der Auftragnehmerin auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug befindet. Das Recht
zur Aufrechnung von Ansprüchen gegen die Auftragnehmerin besteht nur, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind, oder die Auftragnehmerin diesen Ansprüchen schriftlich zugestimmt hat. Neukunden leisten bei Abholung und Übergabe der Ware, gegen sofortige Barzahlung den vollständigen Bruttopreis der Rechnung.

13. Druckstücke und Urheberrecht Im Verkehr und bei Verträgen mit Unternehmern zur Herstellung und Lieferung von Druckstücken gelten die üblichen Verfahrensweisen der Industrie der Druckbranche (Kein Anspruch auf die Herausgabe von Erzeugnissen, Zwischenständen oder Daten, Abzügen, Geräten oder Herstellungsgegenständen des Werks oder Produkts), sofern keine abweichende vertragliche Verabredung schriftlich vereinbart wurde. An den hoch geschöpften kreativen Entwicklungen an, Bild- oder Textmarken, Anmutungen oder sonstigen Grafik-Designs behalten wir alle Rechte. Der Auftraggeber erhält mit der Beauftragung des jeweilige einfache und eingeschränkte Nutzungsrecht und das einmalige objektbezogene Nutzungsverhältnis selbst, nicht jedoch die unbeschränkten Rechte am geistigen Eigentum räumlicher, zeitlicher Natur, insbesondere nicht das Recht einer weiterführenden Nutzung wie etwa der Herstellung und Veräußerung von Kopien. Das Nutzungsrecht kann dem Auftraggeber oder einem eventuellen Dritten gegen Entgelt nur durch die Auftragnehmerin bzw. der Urheberrechteinhaberin übertragen werden. Die Abgabe der umfangreichen und uneingeschränkten Nutzungsrechte bedarf eines eigenen Vertrages über die Nutzung und entstehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Honorars des Auftraggebers.

14. Dokumente, Daten und Zustimmung zur Datenverarbeitung Die Daten des Auftraggebers werden zur Bearbeitung von der Auftraggeberin gespeichert. Pause Die vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Objekte, wie Vorlagen, Enwurfsdaten und oder Speichermedien werden ausnahmslos nach schriftlicher Vereinbarung und nur gegen zuvor festgelegtes Honorar und über einvernehmlichen Vertragsbeginn und Übergabezeitpunkt des Produktes archiviert. Die Objekte werden unversichert entgegengenommen. Wünscht der Auftraggeber Versicherungsschutz, so hat er diesen Versicherungsschutz selbst zu decken. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Untergang, Zerstörung oder Verlust, unerheblich aus welchem Grunde, ist ausgeschlossen. Versanden wir Entwurfs- oder Produktionsdaten oder andere Unterlagen den Auftrag betreffend an den Auftraggeber oder einen beauftragten Dritten, erfolgt dies ausschließlich gegen Entgelt, ohne das es dazu eine besondere Abrede oder schriftliche Vereinbarung bedarf. Dieses Datenverarbeitungspauschale beträgt je Fall im zusammenhängenden Auftrag pauschal 23,00 € zzgl. Umsatzsteuer sowie zusätzlich eventueller Transport- und/ oder Kurierdienstkosten. Wir führen im Rahmen des Auftrages, und im Zusammenhang der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers, basierend auf den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, einen Austausch von Daten mit Unternehmen wie z.B. Wirtschaftsauskunfteien über Bonitätsverhältnisse der Auftraggeber durch. Der Auftraggeber erklärt mit der Anerkennung unserer AGB sein Einverständnis zu dieser Vorgehensweise.

15. Nutzungsrechte für den Auftragnehmer, Restmüll und Restmaterialverwertung. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis Kopien als Muster der Druckstücke zu behalten und als Referenz für Interessenten und potentielle Kunde auszustellen, zu verschicken und zu verschenken. Darüber hinaus erhält der Auftragnehmer das Recht vom Auftraggeber die Fotografien oder Bewegtbildinhalte über das Werk zu speichern und diese Daten zu verarbeiten und insbesondere im Internet, den sozialen Medien oder auf gedruckten Broschüren darzustellen und / oder in den Umlauf zu bringen. Eine Pflicht zur Nennung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer entsteht dadurch nicht. Überhänge an Druckstücken werden aus Gründen der Nachhaltigkeit dem Wertstoffkreislauf zugeführt. Grundsätzlich sorgt der Auftraggeber für die Entsorgung des Restmülls, der bei der Verarbeitung des Materials am Objekt anfällt. In Absprache kümmert sich der Auftragnehmer gegen Entgelt um die Entsorgung.

16. Geltendes Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, hingegen finden die Bestimmungen des UN-Kaufrechts keine Anwendung.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für alle Vereinbarungen, die die Vertragsparteien treffen, wird Herder (Havel) als Erfüllungsort und Potsdam als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche, Forderungen und Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere Nachbesserungen und Gewährleistungen werden, wenn nicht anders vereinbart, in Werder ( Havel)  durchgeführt.

18. Salvatorische Klausel Im Falle das eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon nicht berührt. Vielmehr soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn, der vermeintlich nicht wirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand 07/2016

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